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Eine radioaktive Substanz zerfällt nach dem Gesetz: N8t)=N0*e^-0,0028*t (Zeit in Minuten).

a.) Ermittelnb Die die Halbwertszeit dieser radioaktiven Substanz:


T1/2=ln2/ln(1+i)=ln1/2/k, wobei k als Wachstumskonstante: -(ln2)/(T1/2) gilt.

R:

0,25=100*e^[-ln/(T1/2)*2]          /-100

0,25=e^[-ln/(T1/2)*2]  /*ln

ln0,25=-[(ln2)/(T1/2)]*2   /*T1/2.../:ln0,25

T1/2=-[(ln2)/(ln0,25)]*2

T1/2=-2


b.) Erklären Sie, warum nach der doppelten Halbwertszeit noch immer ein 

Viertel des Anfangswertes vorhanden ist:

Was ist da gemeint. Ich habe diese Feststellung ohnehin in die Frage a.) miteinbezogen mit 0,25=...


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zu b) Das gilt allgemein:

nach der Halbwertzeit ist nur noch die Hälfte da.

Von dieser Hälfte ist nach einer weiteren Halbwertzeit
wieder nur die Hälfte da.

Die Hälfte von der Hälfte ist ein Viertel
Avatar von 289 k 🚀

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