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Kreditrechnung für Variante A und B
Wir kümmern uns um beide Varianten separat und berechnen zunächst die monatliche Rate und die Gesamtbelastung unter den Anfangsbedingungen. Für die Berechnung der monatlichen Raten nutzen wir die Formel für Annuitätendarlehen, die lautet:
\(
A = K \cdot \frac{(i/12)}{1 - (1+i/12)^{-n}}
\)
wobei:
- \(A\) die monatliche Rate,
- \(K\) die Kreditsumme,
- \(i\) der Jahreszinssatz,
- \(n\) die Gesamtanzahl der Raten (in Monaten).
Die Gesamtbelastung wird als Produkt der monatlichen Rate und der Gesamtanzahl der Raten berechnet, von dem dann der ursprüngliche Kreditbetrag subtrahiert wird, um die Gesamtzinsbelastung zu ermitteln.
Variante A:
Kreditsumme: 210.000 €
Zinssatz zu Beginn: 3.75 %
Zinssatz ab dem 10. Jahr: 1.50 %
Laufzeit: 25 Jahre (300 Monate)
Zu Beginn:
\(i = 3.75\%\)
\(n = 300\) Monate
\(K = 210.000\) €
Monatliche Rate zu Beginn:
\(
A_1 = 210.000 \cdot \frac{(0.0375/12)}{1 - (1+0.0375/12)^{-300}}
\)
Nun ändert sich nach 9 Jahren (108 Monate) der Zinssatz:
Ab dem 10. Jahr:
\(i = 1.50\%\)
\(n = 300 - 108 = 192\) Monate
Der neue Kreditbetrag \(K_2\) ist die verbleibende Schuld nach 9 Jahren, die wir neu kalkulieren müssen, da sich die Zahlungsstruktur ändert. Für die Neuberechnung könnten wir mit der zuvor berechneten Rate und dem neuen Zinssatz die Restschuld nach 9 Jahren bestimmen und darauf aufbauend die neuen monatlichen Raten für die verbleibenden 192 Monate berechnen.
Variante B:
Zu Beginn:
Sollzinsen: 2.85 %
Habenzinsen: 4.50 %
Für die Berechnungen bei Fremdwährungskrediten, insbesondere bei unterschiedlichen Soll- und Habenzinsen, würde man normalerweise nur mit einem der beiden Zinsen rechnen – was davon abhängt, ob man der Kreditnehmer oder -geber ist. Für Kreditnehmer ist der relevante Zinssatz bei der Aufnahme 2.85 % und ändert sich dann auf 1.75 % ab dem 10. Jahr. Jedoch muss für einen vollständigen Vergleich auch die Währungsumrechnung und das damit verbundene Risiko berücksichtigt werden, was in dieser Berechnung nicht direkt adressiert wird.
Ab dem 10. Jahr:
Für den Fremdwährungskredit gilt eine ähnliche Neuberechnung unter den veränderten Zinssätzen wie bei Variante A.
Es ist zu beachten, dass die Berechnungen der neuen Raten und der Restschuld in beiden Fällen eine genaue Anwendung der Zinsrechnung und eine Neubewertung der Kreditsumme zum Zeitpunkt der Zinsänderung erfordern. Die direkte Berechnung der Restschuld nach 9 Jahren und der neuen monatlichen Zahlungen nach der Zinsänderung implizieren ein Verständnis und die Anwendung der Formel für die Restschuldberechnung:
\(
K_n = A \cdot \frac{1 - (1+i)^{-n+k}}{i}
\)
wobei \(k\) die Anzahl der bereits geleisteten Zahlungen darstellt.
Für genaue Zahlen müsste man diese Operationen mit einer Finanzsoftware oder einem Finanzrechner durchführen, da vor allem bei Zinsänderungen und bei der Fremdwährungskreditberechnung verschiedene zusätzliche Parameter und Risiken berücksichtigt werden müssen, die hier nicht vollständig quantifizierbar sind ohne konkrete Umrechnungskurse und zusätzliche Annahmen.