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Sie haben eine Pensionsversicherung abgeschlossen die ihnen für 29 Jahre eine jährliche Rente zusichert. Es wird angenommen, dass die erste Rentenzahlung in Höhe von 19.000 Euro zum Zeitpunkt des Pensionsantritt erfolgt. Der Kalkulationszins beträgt 2,7 % pro Jahr und die Wertsicherung 1 % pro Jahr. Wie hoch muss der zum Pensionsantritt zur Verfügung stehende Betrag sein, damit die Rentenzahlung möglich ist?

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19000*1,027*(1,027^29-1,01^29)/(0,017*1,027^29)= 440444,63
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