Nun, bei einer Anlage über den doppelten Zeitraum hätte der Betrüger die Zinsen, die er nach Ablauf des ersten Zeitraumes ausgezahlt hätte, mitverzinsen müssen. Denn eine solche Anlage kann so betrachtet werden, als hätte der Kunde sein Kapital K0 zunächst nur für einen Zeitraum angelegt und dann das ausgezahlte 1,5-fache seines Kapitals zu denselben Bedingungen sofort erneut für einen weiteren Zeitraum angelegt. Dadurch hätte sich ein höherer Auszahlungsbetrag ergeben als das Doppelte des Anlagebetrages K0.
Nach einem Zinszeitraum beträgt der Auszahlungsbetrag K1:
K1 = K0 * 1,5
Nach Neuanlage des Betrages K1 für einen weiteren Zinszeitraum zu denselben Bedingungen gilt für den Auszahlungsbetrag K2:
K2 = K1 * 1,5 = ( K0 * 1,5 ) * 1,5 = K0 * 2,25
Nach zwei Zinszeiträumen (2 * 45 Tage) hätte der Gauner also nicht nur das Doppelte sondern sogar das 2,25 - fache des Anlagebetrages K0 auszahlen müssen.