Das kann man ohne Kenntnis der Art und Weise, wie der Erfüllungsgrad zu berechnen ist, nicht sagen. Wenn man es ganz einfach machen will, dann kann man den Erfüllungsgrad E ( t ) so definieren (t ist dabei die zur Erfüllung der Aufgabe benötigte Zeit in Stunden):
E ( t ) = 6 / t
Für t = 6 h erhält man also:
E ( 6 ) = ( 6 / 6 ) = 1 = 100 %
Für t = 2,88 ergäbe sich:
E ( 2,88 ) = 6 / 2,88 = 2,08333... = 208,333... %
Wenn man es etwas komplizierter gestalten will, kann man auch festlegen, dass der Erfüllungsgrad ab einer bestimmten Bearbeitungsdauer (z.B. ab der doppelten, vorgesehenen Dauer, vorliegend also ab 12 h) 0 % betragen soll und der Erfüllungsgrad einen linearen Verlauf hat. Dann käme man auf folgende lineare Funktion:
E ( t ) = - ( 1 / 6 ) * t + 2
Für t = 6 ergäbe sich daraus
E ( 6 ) = 1 = 100 %
und für t = 2,88:
E ( 2,88 ) = 1,65 = 165 %
Es geht sicher auch noch komplizierter, mir würde da z.B. einfallen, dem Ganzen die Normalverteilung zugrunde zu legen. Das mache ich aber nur auf Wunsch - und auch dann nur vielleicht ... :-)
Was jeweils sinnvoll ist, muss im übrigen der Auswerter entscheiden.