Guten Morgen immai,
das ist eine spannende Frage, über die ich mich schon einige Male mit Professoren unterhalten habe und die unter Umständen gar nicht so leicht zu beantworten ist.
Zunächst einmal darfst Du natürlich eigene Aufgaben erstellen und diese auf einem von Dir präferierten Weg vertreiben – solange Du nicht einfach bestehende Aufgaben nimmst und nur die „Zahlen austauschst“. Es kommt aber insbesondere auf die schöpferische Eigenleistung an. Besonders bei der Verwendung „kreativer“ Prüfungsaufgaben solltest Du eine Erlaubnis einholen. Auch (und gerade) Lösungswese dürfen nicht einfach übernommen werden.
Es ist zudem zu beachten, dass dieser Schutz auch dann nicht verloren geht, wenn man ein „Gedächtnisprotokoll“ einer Prüfung anfertigt. Beim Bereitstellen von alten Prüfungsaufgaben sind stets die Urheber zu konsultieren und die entsprechende Erlaubnis (am besten schriftlich) einzuholen.
Konnte ich Dir damit weiterhelfen?
André, savest8