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Also wenn man mal lust hätte ein eigenes mathebuch zu erstellen mit alten prüfungsaufgaben.
Braucht man für diwas eine lizens? Wenn ja, wie bekommt man die?
Oder darf man ein eigenes mathe aufgaben buch erstellen?(auch zum verkauf)
Würde mich mal interresieren.
Für die Ferne Zukunft zumindest ;)
Freundliche GrüßeImmai
Avatar von 2,1 k

3 Antworten

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Guten Morgen immai,

das ist eine spannende Frage, über die ich mich schon einige Male mit Professoren unterhalten habe und die unter Umständen gar nicht so leicht zu beantworten ist.

Zunächst einmal darfst Du natürlich eigene Aufgaben erstellen und diese auf einem von Dir präferierten Weg vertreiben – solange Du nicht einfach bestehende Aufgaben nimmst und nur die „Zahlen austauschst“. Es kommt aber insbesondere auf die schöpferische Eigenleistung an. Besonders bei der Verwendung „kreativer“ Prüfungsaufgaben solltest Du eine Erlaubnis einholen. Auch (und gerade) Lösungswese dürfen nicht einfach übernommen werden.

Es ist zudem zu beachten, dass dieser Schutz auch dann nicht verloren geht, wenn man ein „Gedächtnisprotokoll“ einer Prüfung anfertigt. Beim Bereitstellen von alten Prüfungsaufgaben sind stets die Urheber zu konsultieren und die entsprechende Erlaubnis (am besten schriftlich) einzuholen.

Konnte ich Dir damit weiterhelfen?



André, savest8
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Braucht man für diwas eine lizens? Wenn ja, wie bekommt man die?

Die musst du bei den Autoren einholen und bezahlen, zumindest, wenn du das Buch öffentlich z.B. in Buchhandlungen verkaufen möchtest.

Lies mal die AGB von mathelounge (ganz unten). Damit du weiss, was du hier überhaupt einstellen solltest.

Avatar von 162 k 🚀

Was meinst du hier einstellen?

Meinst du ob ich so me frage stellem kann/darf?

Nicht genau diese Frage. Die hast du ja in keinem geschützten Werk abgeschrieben.

Meinst du indem fall meine gestellten prüfungsaufgaben?

Oder die ich vorhin gestellt habe?

Zurück zu dieser Frage:

Schau auch noch hier rein https://www.mathelounge.de/399880/ich-will-ein-mathebuch-schreiben-was-muss-ich-beachten

Man muss das Buch ja nicht unbedingt öffentlich vertreiben.

Ansonsten gilt, wenn du ein Buch schreibst: Quellen angeben / Rechte einholen.

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Wenn du die Aufgaben wörtlich aus anderen Büchern abschreibst, verstößt du gegen Urheberrechte. Wenn du aber einen eigenen Text (möglicherweise mit eigenem Anwendungszusammenhang) schreibst, entfallen die Urheberrechte. Ein Beispiel für eine Aufgabe, die man gar nicht urheberrechtlich schützen kann: "Welchen Abstand hat der Punkt (0;3;4) von der Ebene x+y+z=1?" Wenn du dafür noch einen selbsterfundenen Sachzusammenhang erstellst, ist es deine Aufgabe.

Avatar von 123 k 🚀

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