zu 1.) :Hier würde ist den klassischen Beweis für Mengengleichheit benutzen
Seien A und B beide leer. Dann gilt für alle x
x∈ A ==> x∈ B
Denn die Praemisse ist immer falsch.
Ebenso gilt x∈ B ==> x∈ A.
Also A=B.
zu 2) entsprechend: Die Praimisse ist immer falsch, also ist
die Implikation x ∈ ∅ ⇒ E(x) wahr.
zu 3.) ∅ ⊂ X , ∅ ⊂ ∅.
A ⊂ B heißt doch bei euch wohl zweierlei:
(manche begnügen sich auch mit dem 1. Punkt)
Für alle x gilt x∈ A ==> x∈ B
und : Es gibt ein x∈ B und x∉ A.
Also im Falle ∅ ⊂ X wäre das:
Für alle x gilt x∈ ∅ ==> x∈ X
wieder wahr wegen falscher Praemisse.
und das zweite
Es gibt ein x∈ X und x∉ ∅
Da X nicht leer ist, gibt es ein x∈ X
und x∉ ∅ ist für jedes x erfüllt.
∅ ⊂ ∅ Das ist für den 2. Teil nicht erfüllt, also
musst du mal in eure Def.von ⊂ schauen.
zu 4) Versuche es indirekt .
Sei also A = ∅ ∨ B = ∅ falsch
Dann folgt mit De Morgan: A ≠ ∅ ∧ B ≠ ∅
==> Es gibt ein a∈A und Es gibt ein b∈B
==> (a,b) ∈ AxB Widerspruch zu AxB = ∅.
5.) Nimm die Def. von f(∅). (Bildmenge von ∅ )
Sei y ∈ f(∅) . ==> Es gibt ein x ∈ ∅ mit f(x)=y
Da es aber in ∅ überhaupt kein Element gibt, kann
das nie erfüllt sein, also ist die Annahme Sei y ∈ f(∅)
immer falsch, also f(∅) = ∅.
Entsprechend für die Urbildmenge.