2 Erben haben zu gleichen Teilen ein Gesamtguthaben von 13000 € geerbt. Davon hat der Erbe A bereits 4000€ erhalten. Erbe B hat das restliche Guthaben zur Verfügung um noch offene Rechnungen zu begleichen. Die zu zahlenden Rechnungen betragen aber in Summe 10000€. Wer muß wem, wieviel Ausgleich zahlen?