Beihilfe bei Prüfungsleistungen, bei der der Prüfling gefordert wird, seine Aufgaben selbstständig zu lösen, wäre ein Täuschungsversuch und somit auch ein strafrechtliches Vorgehen. Es kann zu einem nicht Bestehen der Prüfung, im schlimmeren Fall zum nicht Bestehen des Moduls und im schlimmsten Fall zur Exmatrikulation führen. Ich verbitte mir dir zuliebe in Zukunft derartige Anforderungen auf diversen Lernplattformen.
Einen schönen Abend noch