Es ist die Funktion f(x)= (x+1) · e-x gegeben. Davon möchte ich jetzt gerne mithilfe des VZW-Kriteriums die Extremstelle(n) bestimmen.
Ich habe die 1. Ableitung gebildet und die Nullstellen berechnet:
f'(x)= −x · e-x
x1= 0
Nun weiß ich nicht mehr wie ich weiter vorgehen soll.
Ich musste ja jetzt für f'(x) -1 und 1 einsetzen. Aber was ergibt denn e-(-1) bzw. e-1 ? Ich weiß nicht genau, wie ich das VZW-Kriterium anwenden soll, jedoch muss ich das so in der Klausur machen.