Aus Bequemlichkeitsgründen schreibe ich \(Z\) statt \(\mathbb{Z}\).
Ferner lasse ich die Restklassen von \(Z/nZ\) durch Repräsentanten
vertreten. Nach dem chinesischen Restsatz gilt
\(Z/20Z\cong Z/5Z\times Z/4Z\) und \(Z/18Z\cong Z/2Z\times Z/9Z\).
Für die Einheitengruppen dieser Ringe gilt dann
\(G_1=(Z/20Z)^*\cong (Z/5Z)^*\times (Z/4Z)^*\) und
\(G_2=(Z/18Z)^*\cong (Z/2Z)^*\times (Z/9Z)^*\),
also
\((Z/20Z)^*\cong\{1,2,3,4\}\times \{1,3\}\) und
\((Z/18Z)^*\cong \{1\}\times \{1,2,4,5,7,8\}\)
Da alle Elemente von \(G_1\) höchstens die Ordnung 4 haben,
ist \(G_1\) nicht zyklisch, besitzt also keine
Primitivwurzel.
\(G_2\) besitzt die Primitivwurzel \(r=(1,2)\).
Die Primitivwurzeln sind dann
\(r^1, r^5\), da die zu \(6=|\{1,2,4,5,7,8\}|\) teilerfremden Zahlen 1,5 sind.