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Aufgabe:

Hilfe bei qm Berechnung der Wohnkosten


Problem/Ansatz:

Ich würde mich freuen, wenn man mir bei dieser Aufgabe hilft und sie für mich berechnet. Ich bitte nicht um eine Hilfestellung. Ich würde es nicht verstehen aufgrund meiner Lernbehinderung.

Es geht um eine Wohnung.

Die Stadt übernimmt 6,95 € pro qm

Laut Wohngenossenschaft sind es 7,50 € bei 43,56 qm (Wohnfläche) und 4,00 € bei 9,40 qm (Mansarde / Dachbodenzimmer)


Wieviel würde die Wohnung nun kosten mit der 6,95 € berechnung?
Da die von der Wohngenossenschaft ja um 0,55 mehr kostet. Und es zwei unterschiedliche qm Preise sind.

Es wäre schön wenn mir ein schlauer Kopf dabei hilft und den rechnungsweg und Lösung hier schreibt. ich danke.

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Hallo,

wenn die Stadt 6,95 Euro pro Quadratmeter bei der größeren Wohnung übernimmt, sind das

\(6,95 \cdot 43,56 = 302,74 €\)

Die Miete beträgt \(7,5 \cdot 43,56 = 326,70 €\)

Dein Anteil wären dann noch 23,96 €.


Bei der kleineren Wohnung (bzw. Kammer) würde die Stadt nichts übernehmen, weil die Miete geringer ist als der Zuschuss (Wenn ich das alles richtig verstanden habe) und du zahlst \(4\cdot 9,4=37,60€\)

Gruß, Silvia

vielen dank.


es kommen von der stadt noch 95 € hinzu für die nebenkosten.


von der genossenschaft sind es 60€

Tut mir leid, aber offenbar habe ich dein Problem nicht verstanden.

Von wem wird die Wohnung vermietet?

Zahlt die Stadt einen Anteil der Miete/Nebenkosten?

Zahlt die Genossenschaft einen Anteil der Miete/Nebenkosten?

Ich hätte erwartet das die Kammer voll von der Stadt bezahlt wird. Die Stadt übernimmt doch bis zu 6,95 der Miete. Liegt die Miete darunter übernimmt die Stadt denke ich alles.

Aber genau kenne ich mich mit dem Sozialgesetzbuch nicht aus. Ich vermute auch das die Stadt nicht beliebig große Wohnungen finanziert für eine allein lebende Person.

Ich bin mir gerade unsicher in Bezug auf Stadt, Genossenschaft, Vermieter. Wer fordert/zahlt was?

Meine Deutung:

Es geht wohl um eine Sozialwohnung, die gefördert wird.

6,95 ist der Höchstzuschuss pro m^2.

Mansarden sind meist billiger, weil weniger attraktiv (Dachschrägen, Hitze im Sommer, Kälte im , wenn Winter, nicht gut isoliert.)

Der Staat geht davon aus, dass sie billiger sind und zahlt weniger Zuschuss.

Zudem gibt es Abzugflächen (wegen der Schrägen). Balkonfläche wird anders bewertet

als die Wohnfläche.

Er ist auch festgelegt, welche Größe dem Sozialmieter zusteht. Zu große Wohnungen

werde nur begrenzt gefördert.

Häufig wird folgende Faustregel angewendet: Eine Hartz-IV-Wohnung für eine Person darf bis zu 50 m² groß sein, für 2 Personen bis zu 60 m² für 3 Personen bis zu 75 m²02.03.2023

vgl:

https://umziehen.de/wohnen-leben/wohnkosten-bei-hartz-iv-was-bezahlt-das-jobcenter-550?from=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Eine ausführliche Schilderung der Sachlage wäre sinnvoll.

Wie lautet die Aufgabe im Original?

1 Antwort

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Eine Genossenschaft tritt als Vermieter auf.

Die Genossenschaft bekommt also Miete für die Wohnung.

Die Stadt zahlt für Bedürftige Menschen einen Teil der Miete und Nebenkosten.

Dabei sind sicher die Bedungungen was die Stadt zahlt von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

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