Beispiel: i = 6% p.a. = relativer Zins (=Effektivzins bei jährlicher Zahlweise)
Effektivzins bei vierteljähriger Zahlweise:
(1+0,06/4)^4 - 1 = 1,015^4-1 = = 6,14 %
1,005 ist der relative Quartalszinsfaktor
Bei unterjähriger Zahlweise muss der Effektivzins ausgewiesen werden.
Die Zinsangabe "p.a." meint gewöhnlich den relativen Zins, wenn nicht anders deklariert.
Tagesgeldkonten werden oft unterjährig verzinst (monatlich, vierteljährlich). Bespiele findet man im Netz.