Welcher Betrag steht unmittelbar nach Auszahlung der letzten Rate der Zeitrente zur Verfügung als Einmalbetrag V, der in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt werden kann?
Ich habe das so verstanden, das der Betrag, der nach Auszahlung der Zeitrente, dann für eine RV genutzt werden kann. Das wäre ein sofortiger Beginn, nach der Zeitrente.
Wenn man den Betrag jetzt schon für eine RV nimmt, die jetzt beginnt, steht der Betrag ja nicht mehr nach der Zeitrente zur Verfügung.
Etwas unglücklich ist hier die Bezeichnung "sofort beginnende RV". Aus dem Grund wäre eine Argumentation wie du sie vorschlägst auch denkbar.