Annas Großeltern sparten über 22 Jahre einen jährlichen Betrag von 55 GE für ihre Enkelin an, den sie bei einer Bank zu einem Zinssatz von 5,7% p.a. am Ende jedes Jahres anlegten. Nun darf Anna selber über das Geld verfügen.
a. Anna verfügt nun über eine Ersparnis, die gerundet 3036,79 GE beträgt.
b. Der zugehörige Barwert zu Beginn der großelterlichen Einzahlungen beträgt gerundet 943,45 GE.
c. Wenn sich Anna ab sofort, bei unverändertem Zinssatz, ihre angelegte Ersparnis für die Dauer eines sechsjährigen Studiums jedes Jahr vorschüssig mit Höhe b auszahlen lassen will, dann ist gerundet b541,01 GE.
d. Wenn Anna das Geld jetzt zu neuen Konditionen anlegt, wobei sie einen Zinssatz von 5,5% erhält und sie jedes Jahr eine vorschüssige Auszahlung von 180 GE beziehen möchte, kann sie diese über Jahre t beziehen und gerundet ist t 20,52.
e. Um von der großelterlichen Ersparnis jährlich eine nachschüssige
ewige Rente von 180 GE ausgezahlt zu bekommen, müsste ihr die Bank einen Zinssatz r bieten und gerundet ist r 5,73% p.a.