Eine Putzfrau hat einen Jahresarbeitsvertrag mit einem Stundenlohn
von 30,- Fr (inkl. Urlaubsgeld). Sie arbeitet 3 Stunden pro Woche während
47 Arbeitswochen. 5 Wochen hat sie Urlaub. Das Urlaubsgeld ist bereits
mit in den Lohn eingerechnet. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber
mehr bezahlen muss, wenn die Putzfrau nur während 45 Arbeitswochen
an statt der vorgesehenen 47 Stunden putzt, und die 180,- Fr. für die
zwei Urlaubswochen einbehält.
Anstelle : vorgesehenen 47 Stunden heißt es sicher
vorgesehenen 47 Arbeitswochen
30 * 3 * 47 = 4230 Fr
30 * 3 * 45 = 4050 Fr
Die Frage verstehe ich nicht.
Im ersten Fall arbeitet die Putzfrau 141 Std für 4230 Fr.
Im zweiten Fall 135 Std für 4050 Fr.
Der Unternehmer müßte die fehlende Arbeit von jemandem anderen
ausführen lassen.