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Eine Putzfrau hat einen Jahresarbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von 30,- Fr (inkl. Urlaubsgeld). Sie arbeitet 3 Stunden pro Woche während 47 Arbeitswochen. 5 Wochen hat sie Urlaub. Das Urlaubsgeld ist bereits mit in den Lohn eingerechnet. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber mehr bezahlen muss, wenn die Putzfrau nur während 45 Arbeitswochen an statt der vorgesehenen 47 Stunden putzt, und die 180,- Fr. für die zwei Urlaubswochen einbehält.

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Eine Putzfrau hat einen Jahresarbeitsvertrag mit einem Stundenlohn
von 30,- Fr (inkl. Urlaubsgeld). Sie arbeitet 3 Stunden pro Woche während
47 Arbeitswochen. 5 Wochen hat sie Urlaub. Das Urlaubsgeld ist bereits
mit in den Lohn eingerechnet. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber
mehr bezahlen muss, wenn die Putzfrau nur während 45 Arbeitswochen
an statt der vorgesehenen 47 Stunden putzt, und die 180,- Fr. für die
zwei Urlaubswochen einbehält.

Anstelle : vorgesehenen 47 Stunden heißt es sicher
vorgesehenen 47 Arbeitswochen

30 * 3 * 47 = 4230  Fr

30 * 3 * 45 = 4050 Fr

Die Frage verstehe ich nicht.
Im ersten Fall arbeitet die Putzfrau 141 Std für 4230 Fr.
Im zweiten Fall 135 Std für 4050 Fr.

Der Unternehmer müßte die fehlende Arbeit von jemandem anderen
ausführen lassen.

Avatar von 123 k 🚀

Für mich stellen die 30 Fr. den Jahreslohn + Urlaubslohn dar.

Also müssten sich doch eigentlich die 30 Fr. verringern, wenn der Urlaubsanteil grösser wird. Müsste man die 30,- Fr nicht aufs Jahr gesehen hochrechnen und dann anteilig auf die Wochen wieder verteilen?

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