Sei  A  eine Menge. Bezeichne die Potenzmenge, d.h. die Menge aller Teilmengen von  A, mit  P(A).
Behauptung: Für alle Mengen  A  und  B  gilt  P(A ∩ B) = P(A) ∩ P(B).
Zu zeigen ist zweierlei:
(1)  P(A ∩ B) ⊆ P(A) ∩ P(B)
sowie
(2)  P(A) ∩ P(B) ⊆ P(A ∩ B).
Aus (1) und (2) folgt die Behauptung.
Zu (1). Sei  x ∈ P(A ∩ B).
Zu zeigen ist  x ∈ P(A) ∩ P(B).
Nach Voraussetzung für  x  und Definition der Potenzmenge gilt  x ⊆ A ∩ B.
Daher ist nach Definition der Schnittmenge  x ⊆ A ∧ x ⊆ B.
Also ist  x ∈ P(A) ∧ x ∈ P(B).
D.h.  x ∈ P(A) ∩ P(B).
Daraus folgt (1).
Zu (2). Sei  y ∈ P(A) ∩ P(B).
Zu zeigen ist  y ∈ P(A ∩ B).
Nach Voraussetzung für  y  und Definition der Schnittmenge gilt  y ∈ P(A) ∧ y ∈ P(B).
Daher ist nach Definition der Potenzmenge  y ⊆ A ∧ y ⊆ B.
Also ist  y ⊆ A ∩ B.
D.h.  y ∈ P(A ∩ B).
Daraus folgt (2).