a) Wenn der Grenznutzen stets positiv ist, gibt es keinen Sättigungspunkt.
b) Für konvexe Präferenzen ist die Grenzrate der Substitution stets positiv.
c) Keine der anderen Antwortmöglichkeiten ist richtig.
d) Die zweiter Ableitung der Nutzenfunktionen ist stets positiv.
e) Für konvexe Präferenzen ist der Grenznutzen stets negativ.