Also Rechts und links von der Wand soll gleich viel Mauerwerk stehen bleiben.
Oben und unten von der Wand soll gleich viel Mauerwerk stehen bleiben.
Rechts soll doppelt so viel Mauerwerk stehen bleiben wie unten.
Die Fensterfläche beträgt zwei Drittel von der ursprünglichen Wandfläche.