In einer Meldestelle für E-Commerce-Beschwerden werden Beschwerdefälle in Zusammenhang mit E-Commerce registriert und einer Problemlösung zuzuführen versucht. In früheren Jahren konnten 69 Prozent der Fälle auf außergerichtlichem Weg einer Einigung zwischen Beschwerdeführer und E-Commerce-Anbieter zugeführt werden.
Um eine Übersicht über die Beschwerden eines abgelaufenen Kalenderjahres zu erhalten. wird eine Zufallsstichprobe gezogen. In der Stichprobe sind von 330 Beschwerdefällen 218 außergerichtlich beigelegt worden, also 66.06 Prozent.
Es soll mit der Stichprobe überprüft werden, ob eine Änderung im Anteil außergerichtlicher Einigungen eingetreten ist.
Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
Falsch: Es muss ein Anteilstest mit θ0=66.06 Prozent gerechnet werden.
Meine Frage:
Warum ist diese Aussage falsch?