Ein Fabrikant behauptet, seine Produktion weise einen Ausschussanteil von höchstens 0.12 auf. Einem sehr großen Fertigungslos wurde eine uneingeschränkte Zufallsstichprobe vom Umfang n = 144 entnommen, die 22 unbrauchbare Stücke aufwies.
(a) Man prüfe die Behauptung des Fabrikanten (α = 0.05).
(b) Man gebe an, wie groß bei gegebenem Signifikanzniveau α = 0.05 der Stichprobenanteil mindestens sein müsste, damit bei einem Ausschussanteil von 0.15 in der Stichprobe die Behauptung des Fabrikanten zurückgewiesen werden kann.