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Aufgabe:

Ein Großhändler bietet bisher eine Packung Babywindeln zum Nettoverkaufspreis von 25,00€ an. Der Preis soll um 10% gesenkt werden. Welche Einkaufspreissenkung in € und % muss er bei seinem Lieferanten durchsetzen, wenn er mit 5% Kundenrabatt, 2% Kundenskonto, 9% Gewinn, 21% Handlungskosten, 1,40€ Bezugskostenanteil je Packung, 2% Lieferskonto und 7% Lieferrabatt rechnet?

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Ist mit Netto die MWST oder der Rabatt gemeint?

Es wird hier nach dem Nettoverkaufspreis gefragt, also ohne Mwst-Satz. Die Mwst. kann aus meiner Sicht außer Acht gelassen werden, oder liege ich da falsch?

Kommt darauf an. Du solltest noch sagen, ob mit Gewinn der Zuschlag oder die Quote gemeint ist und auf was sich die 21 % Handlungskosten beziehen.

Das Ganze ist natürlich eine Buchhaltungsaufgabe und hat nichts mit Mathematik zu tun. Aber es gibt hier Leute, die sind ökonomisch vorbelastet.

Mit Handlungskosten sind die Kosten im Betrieb gemeint (Lagerung, Verwaltung usw.)

Mit Gewinn ist der Gewinnzuschlag a.H. (auf Hundert) gemeint, bezogen auf den Verkaufspreis in €.


Vielen Dank für die Hilfe :-)

Mit Handlungskosten sind die Kosten im Betrieb gemeint

Meine Frage war, auf was sich der Prozentsatz bezieht.

ist der Gewinnzuschlag a.H. (auf Hundert) gemeint, bezogen auf den Verkaufspreis

Das wäre dann die Quote, nicht der Zuschlag.

1 Antwort

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Pi mal Daumen sieht das so aus

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Wie bereits richtig gesagt worden ist spielt der Umsatzsteuersatz keine Rolle weil nicht der Bruttoverkaufspreis vorgegeben war.

Jetzt ist dasselbe nochmals zu rechnen, mit einem Nettoverkaufspreis von 22,50 oder eben 10% günstiger.

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Ahh super gut!


Dann habe ich den um 10% gesenkten Einkaufspreis .

Was ich leider nicht verstehe, ist wie ich dann weiter mache. Nehme ich dann die Differenz der beiden Einkaufspreise? Sprich die Differenz ist dann der zu senkende Preis als Angabe für die Senkung beim Großhändler?

Die Fragestellerin hat doch geschrieben, die 9 % würden sich auf den Verkaufspreis beziehen. Hier tun sie es nicht.

Was ich leider nicht verstehe, ist wie ich dann weiter mache. Nehme ich dann die Differenz der beiden Einkaufspreise? Sprich die Differenz ist dann der zu senkende Preis als Angabe für die Senkung beim Großhändler?

Ja.

Näherungsweise sollte auch der Listeneinkaufspreis um 10% gesenkt werden. Leider nicht ganz, weil die Bezugskosten ja nicht prozentual sind. Das macht dann die schöne Prozentrechnung kaputt.

Die Fragestellerin hat doch geschrieben, die 9 % würden sich auf den Verkaufspreis beziehen. Hier tun sie es nicht.

Mir ist recht egal, was die Fragestellerin geschrieben hat. Ich habe gelernt, dass in der Handelskalkulation der Gewinnzuschlag als Prozentsatz der Selbstkosten berechnet wird. Und so wird das auch den Schülern auf der Handelsschule beigebracht.

Meine Rechnung lässt sich auch im Detail anpassen, wenn es jemandem tatsächlich anders beigebracht worden ist.

Vielen lieben Dank Der_Mathecoach, endlich komme ich weiter bei dieser Aufgabe und mein Hirn kann aufhören zu qualmen.

@ ClaudiaB

Gleich auf jedenfall mal eure Berechnung des Gewinnzuschlags mit der gängigen Praxis ab.

Frag evtl. auch euren Lehrer, warum ihr das evtl. anders gelernt habt.

Ich dachte zumindest, sowas ist in allen Bundesländern einheitlich definiert.

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