Was ich leider nicht verstehe, ist wie ich dann weiter mache. Nehme ich dann die Differenz der beiden Einkaufspreise? Sprich die Differenz ist dann der zu senkende Preis als Angabe für die Senkung beim Großhändler?
Ja.
Näherungsweise sollte auch der Listeneinkaufspreis um 10% gesenkt werden. Leider nicht ganz, weil die Bezugskosten ja nicht prozentual sind. Das macht dann die schöne Prozentrechnung kaputt.
Die Fragestellerin hat doch geschrieben, die 9 % würden sich auf den Verkaufspreis beziehen. Hier tun sie es nicht.
Mir ist recht egal, was die Fragestellerin geschrieben hat. Ich habe gelernt, dass in der Handelskalkulation der Gewinnzuschlag als Prozentsatz der Selbstkosten berechnet wird. Und so wird das auch den Schülern auf der Handelsschule beigebracht.
Meine Rechnung lässt sich auch im Detail anpassen, wenn es jemandem tatsächlich anders beigebracht worden ist.