Zunächst eine Vorbemerkung:
Ist \(O\) eine offene Teilmenge von \(M\), so gilt
\(O\cap \overline{T}\neq \emptyset\Rightarrow O\cap T\neq \emptyset\quad (*)\).
Dies erkennt man so:
\(x\in O\cap (T\cup \partial T)\Rightarrow x\in T\vee x\in \partial T\).
Ist \(x\in T\), so ist alles klar. Ist hingegen \(x\in \partial T\), so ist \(O\)
eine Umgebung eines Randpunktes von \(T\). Da jede Umgebung eines
Randpunktes von \(T\) ein Element von \(T\) enthält, folgt \((*)\).
Sei nun \(\overline{T}\) nicht zusammenhängend. Dann gibt es offene Mengen
\(O_1,O_2\subseteq M\)
mit \(\overline{T}=(O_1\cap \overline{T})\cup(O_2\cap \overline{T})\),
\((O_1\cap \overline{T}), \; (O_2\cap \overline{T})\neq \emptyset \) und
\((O_1\cap \overline{T})\cap(O_2\cap \overline{T})=\emptyset \),
Gemäß \((*)\) ist dann \(T=(O_1\cap T)\cup (O_2\cap T)\)
eine Zerlegung von \(T\) in zwei \(T\)-offene nichtleere
Teilmengen, d.h. \(T\) ist nicht zusammenhängend, q.e.d.