Hallo,
Weil dort die Nullstellen übereinstimmen. Ist das richtig
Nein.
An den Nullstellen von f muss die Stammfunktion F eine waagerechte Steigung haben, also im Allgemeinen ein Minimum, Maximum oder einen Sattelpunkt. Es gilt:f(x)=0⟹F′(x)=0
Diese Bedingung trifft nur bei g und h zu. Wenn das Integral in dem blau markiertem Bereich gemeint ist, so muss die dazugehörige Integralfunktion I am Anfang des blauen Intervalls den Wert 0 haben. Damit bleibt dann nur g übrig.
Stammfunktion F und Integralfunktion I unterscheiden sich nur durch eine Konstante d.h. durch eine Verschiebung in Y-Richtung. Die Steigung ist davon unabhängig.
Hier noch mal zur Anschauung: Die Integralfunktion (der blaue Graph) gibt die Größe der Fläche unter f beginnend bei der unteren Grenze xa=1 an. Eine Fläche unter der X-Achse zählt dabei negativ.
Dort wo f (rot) den Wert 0 hat, ändert sich die Fläche nicht, folglich hat dort I eine waagerechte Tangente (Steigung=0)
Gruß Werner