Laut der zitierten Verordnung gibt es fünf Prüfungsfächer.
Die Prüfungsergebnisse (Punkte) in Prüfungsfächern, in denen nur schriftlich oder nur mündlich geprüft wurde, werden mit 4 multipliziert.
Bei Prüfungsfächern, in denen sowohl mündlich als auch schriftlich geprüft wurde, wird die oben genannte Formel P = ... angewendet, um die Punktwertung zu erhalten.
Um zu bestehen müssen
1) In den fünf Prüfungsächern insgesamt 100 Punkte erreicht werden
2) müssen in mindestens 3 der Prüfungsfächer mindestens 20 Punkte erreicht werden.
In deinem Kommentar nennst du nun die Ergebnisse von 3 Prüfungsfächern, nämlich von einem nicht bezeichnete Fach, in dem schriftlich 3 Punkte und mündlich 8 Punkte erreicht wurden und von zwei weiteren, in denen nur schriftlich geprüft wurde (Mathe: 3 Punkte und Englisch: 7 Punkte).
Das nicht genannte Fach wird entsprechend der "P-Formel" mit 19 Punkten bewertet, Mathe mit 4 * 3 = 12 Punkten und Englisch mit 4 * 7 = 28 Punkten.
Insgesamt wurden also bisher 59 Punkte erreicht.
In den beiden noch fehlenden Prüfungsfächern müssen daher insgesamt noch mindestens 41 Punkte erreicht werden, wobei in jedem der beiden Fächer mindestens 20 Punkte (in vierfacher Wertung) erreicht werden müssen, weil die beiden zulässigen "Ausfallergebnisse" (weniger als 20 Punkte) bereits durch das nicht genannte Fach und durch Mathe "verbraucht" wurden.
Es könnte also noch reichen ...