Georg.
 
Die Ausgangsfunktion war f mit  f(x) = 1 / (√x · (1-√x)2).
Diese Funktion ist definiert für alle positiven x außer 1. Der Graph von f hat Polstellen bei 0 und bei 1. Er schmiegt sich aber für x→0 so eng an die y-Achse an, dass das Integral  I(t) = ∫0t f(x) dx  ( = lima→0+ ∫at f(x) dx )  existiert.  (das hast du mit deiner Rechnung nachgewiesen, dieser Teil fehlt bei der Antwort von Gast jb56).
Bei der Polstelle t=1 ist die Situation anders.  Der Graph von f nähert sich der vertikalen Geraden  t=1 so langsam an, dass das uneigentliche Integral  ∫01 f(x) dx  ( = limb→1- ∫0b f(x) dx ) nicht existiert. Deshalb kann auch die Integralfunktion I nur für t-Werte im Intervall [0 ; 1) definiert sein und dasselbe trifft dann natürlich auch auf ihre Ableitung zu.  Wie du richtig bemerkt (allerdings mit ≥ statt > aufgeschrieben) hast, ist die Funktion I an der Stelle t=0 auch nict einmal einseitig differenzierbar.
 
Ob man über eine Polstelle hinweg integrieren kann, hängt immer von der gegebenen Funktion ab und muss im Einzelfall geprüft werden.  Z.B. existiert das Integral  ∫-44  1/x dx  nicht, hingegen ist  ∫-44 1/√|x| dx = 8.
 
Wenn die Existenz des Integrals gesichert ist und die Stetigkeit der Integrandenfunktion f klar (bzw. nachgewiesen) ist, dann kann der Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung angewendet werden, der besagt, dass unter diesen Voraussetzungen die Integralfunktion I differenzierbar ist und dass  I'(t) = f(t)  gilt.