Georg.
Die Ausgangsfunktion war f mit f(x) = 1 / (√x · (1-√x)2).
Diese Funktion ist definiert für alle positiven x außer 1. Der Graph von f hat Polstellen bei 0 und bei 1. Er schmiegt sich aber für x→0 so eng an die y-Achse an, dass das Integral I(t) = ∫0t f(x) dx ( = lima→0+ ∫at f(x) dx ) existiert. (das hast du mit deiner Rechnung nachgewiesen, dieser Teil fehlt bei der Antwort von Gast jb56).
Bei der Polstelle t=1 ist die Situation anders. Der Graph von f nähert sich der vertikalen Geraden t=1 so langsam an, dass das uneigentliche Integral ∫01 f(x) dx ( = limb→1- ∫0b f(x) dx ) nicht existiert. Deshalb kann auch die Integralfunktion I nur für t-Werte im Intervall [0 ; 1) definiert sein und dasselbe trifft dann natürlich auch auf ihre Ableitung zu. Wie du richtig bemerkt (allerdings mit ≥ statt > aufgeschrieben) hast, ist die Funktion I an der Stelle t=0 auch nict einmal einseitig differenzierbar.
Ob man über eine Polstelle hinweg integrieren kann, hängt immer von der gegebenen Funktion ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Z.B. existiert das Integral ∫-44 1/x dx nicht, hingegen ist ∫-44 1/√|x| dx = 8.
Wenn die Existenz des Integrals gesichert ist und die Stetigkeit der Integrandenfunktion f klar (bzw. nachgewiesen) ist, dann kann der Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung angewendet werden, der besagt, dass unter diesen Voraussetzungen die Integralfunktion I differenzierbar ist und dass I'(t) = f(t) gilt.