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Die frage ist:


Ist es in der Kostenrechnung sinnvoll, von historischen Anschaffungskosten bei der Berechnung kalkulatorischer Abschreibungen auszugehen? Bitte begründen Sie ihre Antwort.

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Mit diesem Thema könnte man eine Dissertation verfassen.

Kurz formuliert ein klares: Kommtdraufan

Will man Gewinn ausweisen oder Steuern sparen ?

Setzt man die historischen Anschaffungskosten inflationsbereinigt oder mit ihrem Nominalbetrag ein?

Was ist eigentlich genau unter "historisch" zu verstehen ?

Ich erinnere an das nach dem Krieg angewendete Einheitswertverfahren. Das war damals auch sinnvoll ...

Wo ist eigentlich die mathematische Fragestellung ?

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