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Ein Gesellschaftsvertrag sieht so aus:

Pflichten der Gesellschafter:

- Herr Kern bringt zum Gesellschaftsbeginn sein Einzelunternehmen ein mit:



Maschinen : 1200000€

Betriebsausstattung : 210000€

Barmittel : 60000€

Schulden : 520000€



- Frau Engel bringt zu Gesellschaftsbeginn ein:

Grundstück : 430000€



Rechte der Gesellschafter:

- Herr Kern erhält vom Jahresgewinn als Vergütung vorab einen Betrag in Höhe von 36000€

- Die Gesellschafter erhalten eine Verzinsung ihrer Einlage in Höhe von 6%, der verbleibende Rest des Jahresgewinns wird im Verhältnis von 2(Kern) zu 1(Engel) verteilt.

- Gewinnanteile werden zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ausgezahlt, sofern sich nicht beide Gesellschafter einig sind, dass sie in der Gesellschaft verbleiben sollten.

- Privatentahmen sind nur in gegenseitigem Einvernehmen zulässig.

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Am Ende des ersten Geschäftsjahres weisen die Kapitalkonten der Gesellschafter nach Buchung der Gewinnanteile und Privatentnahmen folgende Endbestände auf:

Kern: 1034940€ und Engel 448770€

Privatentnahmen von Engel: 30000 am 30.März und von Kern 18000 am 30.Juni

Die Anfangskapitalien der Gesellschafter ensprachen den Einlagen laut Gesellschaftvertrag

Aufgabe 1: Errechne den Reingewinn des ersten Geschäftsjahres

Aufgabe 2: Wieviel € beträgt die Selbstfinanzierung im ersten Geschäftsjahr?

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Antwort mit KI erzeugt

Rechnungswesen: Offene Selbstfinanzierung. Errechne den Reingewinn des ersten Geschäftsjahres.

Um den Reingewinn des ersten Geschäftsjahres zu ermitteln, müssen wir zunächst die Anfangskapitalien der Gesellschafter und die Endkapitalien nach Privatentnahmen und Gewinnanteile betrachten.

Berechnung der Anfangskapitalien der Gesellschafter:

Für Herrn Kern:
- Maschinen: \(1.200.000€\)
- Betriebsausstattung: \(210.000€\)
- Barmittel: \(60.000€\)
- Schulden: \(-520.000€\)

Anfangskapital von Kern = \(1.200.000 + 210.000 + 60.000 - 520.000 = 950.000€\)

Für Frau Engel:
- Grundstück: \(430.000€\)

Anfangskapital von Engel = \(430.000€\)

Betrachtung der Endkapitalien nach Privatentnahmen und vor Gewinnzurechnung:

Zuerst addieren wir die Privatentnahmen zu den Endkapitalien, um die Kapitalien vor der Gewinnzurechnung zu ermitteln:
- Kern: \(1.034.940€ + 18.000€ = 1.052.940€\)
- Engel: \(448.770€ + 30.000€ = 478.770€\)

Berechnung der Kapitalerhöhungen:
- Kapitalerhöhung für Kern: \(1.052.940€ - 950.000€ = 102.940€\)
- Kapitalerhöhung für Engel: \(478.770€ - 430.000€ = 48.770€\)

Ermittlung des gesamten Gewinns (vor den Gewinnanteilen und Verzinsungen):
- Gesamtergebnis = Kapitalerhöhung für Kern + Kapitalerhöhung für Engel = \(102.940€ + 48.770€ = 151.710€\)

Allerdings berücksichtigt dies noch nicht die Vorabvergütung für Herrn Kern und die Verzinsung der Einlagen. Diese Beträge müssen dem ermittelten Gesamtergebnis hinzugerechnet werden, um den tatsächlichen Reingewinn zu erhalten.

Vorabvergütung und Verzinsung:

Vorabvergütung für Kern: \(36.000€\)

Verzinsung:
- Kerns Einlage: \(950.000€ * 6\% = 57.000€\)
- Engels Einlage: \(430.000€ * 6\% = 25.800€\)

Addition der Vorabvergütungen und Verzinsungen zum Gewinn:

Reingewinn = Gesamtergebnis + Vorabvergütung für Kern + Verzinsung (Kern + Engel)

Reingewinn = \(151.710€ + 36.000€ + 57.000€ + 25.800€ = 270.510€\)

Der Reingewinn des ersten Geschäftsjahres beträgt somit \(270.510€\).

Wieviel € beträgt die Selbstfinanzierung im ersten Geschäftsjahr?

Die Selbstfinanzierung im ersten Geschäftsjahr entspricht der Differenz zwischen dem Reingewinn und den ausgeschütteten Gewinnen (Privatentnahmen + Vergütungen + Verzinsungen), die in die Rücklagen oder das Kapital der Gesellschaft reinvestiert wurden. Da die Kapitalkonten bereits mit Privatentnahmen und nach Gewinnzurechnung dargestellt werden, und da der Reingewinn die gesamte Kapitalerhöhung plus Vergütungen und Verzinsungen umfasst, wird die Selbstfinanzierung durch das Wachstum der Kapitalkonten abzüglich der Privatentnahmen repräsentiert.

Da wir aber die Kapitalerhöhungen bereits berechnet haben und diese direkt aus dem Reingewinn und den Entnahmen resultieren, entspricht der berechnete Reingewinn dem Betrag, der für Selbstfinanzierung, Vergütungen, und Verzinsungen zur Verfügung stand. Eine exakte Aufteilung in Selbstfinanzierung und andere Verwendungen ist jedoch ohne weitere Details zum tatsächlichen Verteilungsschluss des Gewinns nicht möglich.
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