Das ist nicht richtig.
Definitionsgemäß liegt ein Berührungspunkt vor, wenn zwei Funktionen in einem gemeinsamen Punkt eine gemeinsame Tangente besitzen.
Dafür ist es notwendig und hinreichend, dass
f(x) = g(x)
f'(x) = g'(x)
gilt. Über die höheren Ableitungen wird keine Aussage gemacht.
Verallgemeinert spricht man von einer Berührung n-ter Ordnung, wenn gilt
f(x) = g(x)
f'(x) = g'(x)
f''(x) = g''(x)
...
f(n)(x) = g(n)(x)
wenn also der Funktionswert und alle bis zur n-ten Ableitung übereinstimmen.