damit sind wohl Beiträge für die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung (oder beides) gemeint.
Infos über Beitragsätze findest du hier:
http://www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeitraege2016.html
Gruß Wolfgang
Ja, die Prozentsätze vom Brutto.
Krankenkassen können den Grundbeitragssatz + einen zusätzlichen Beitrag x festsetzen
Mir ist unklar wie & was ich jetzt machen muss:Bsp. Rentenversicherung: 1360€ Vielleicht kannst Du mal ein Beispiel vorzeigen.
Beitragssatz für Arbeitnehmer: 9,35 %
→ 1360 € / 100 • 9,35 = 127,16 € Arbeitnehmerbeitrag
oder 1360€ • 0,035
nein, das bedeutet, dass x bei allen KV verschieden sein kann und du kennst x nicht.
Du kannst also nur den gesetzlichen Mindestbeitrag ohne x ausrechnen
Also 1360 * 0,1460 / 2 ? (Arbeitnehmersatz!)
Ja, zum Beispiel
Da steht:
14,6 %
7,3 % Arbeitnehmer, 7,3 % Arbeitgeber
7,3 = 14,6 / 2
Vielen Dank für die Hilfe
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