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Aufgabe:

Das Ehepaar Müller macht sich Gedanken zu welchen Teilen (in %) die Söhne Armin und Holger das Erbe nach dem Tod der Eheleute erhalten werden.

Das Ehepaar Müller hat dem Sohn Armin bereits ein Grundstück mit einem Wert von 60.000,- Euro geschenkt. Das Haus und Grundstück, wo die beiden Eheleute noch wohnen, hat einen Wert von 162.500,- Euro. Glücklicherweise ist ein Teil des Grundstücks nun Bauland geworden, welches einen Wert von 42.500,- Euro hat. Dieses Bauland soll dem bisher nicht beschenkten Sohn Holger vererbt werden. In den 162.400,- Euro ist auch das Bauland i. H. v. 42.500,- Euro berücksichtigt.

Frage: Zu welchen Teilen (unter Angabe in %) ist das Erbe noch auf die beiden Söhne gleichmäßig aufzuteilen, sodass keiner von Ihnen benachteiligt wird? Bitte berücksichtige dabei auch bereits das verschenkte Grundstück an Armin.

Mein Lösungsgedanke:

Gesamte Erbwert. 60.000,- Euro (verschenkte Grundstück an Armin)+162.500,- Euro (Grundstück und Haus vom Ehepaar Müller)= 222.500,- Euro

Anteile für Armin und Holger jeweils 111.250,- Euro (222.500,-/2)

Armin hat jedoch schon das Grundstück in Wert von 60.000,- Euro erhalten, sodass er nur noch einen Anspruch i. H. v. 51.250,- Euro (111.250,- −60.000,-) hätte.

Holger hätte noch einen Anspruch i. H. v. 68.750,- Euro (111.250,- − 42.500,-).

Die beiden Restansprüche von Armin und Holger ergeben damit 120.000,- Euro (51.250,- + 68.750,- Euro).

Wenn man jetzt vom Gesamterbe (222.500,-) die 120.000,- Euro (Restansprüche von Armin und Holger) abzieht, erhält man noch das zu verteilende Erbe i. H. v. 102.500,- Euro.

Diese würde ich wieder auf beide Söhne aufteilen. 102.500,- Euro / 2 = 51.250,- Euro.

Somit würde Armin insgesamt noch ein Anspruch von 102.500,- Euro (51.250,- Euro + 51.250,- Euro) zustehen.

Holger würden noch 120.000,- Euro  (68.750,- Euro + 51.250,- Euro) zustehen.

Somit ergäbe sich eine prozentuale Aufteilung für Achim i. H. v. 46,07 % ((100/222.500,- Euro)*102.500,-)  und für Holger 53,93 % ((100/222.500,- Euro)*120.000,-).

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Wenn es gerecht zugehen soll müssen die 60000 € auf die Erbmasse angerechnet werden, sodass 222500 € zu halbieren sind. Davon bekommt Holger 111250 € (das Bauland ist darin enthalten) und Armin noch 51250 €.

Die Prozentangaben hängen davon ab, was als 100% angesehen werdn soll. Wenn der Betrag von 162500 € eben diese 100% sind, dann erhält Armin ungefähr 31,5 % und Holger ungefähr 68,5 % davon.

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