Aufgabe:
Das Ehepaar Müller macht sich Gedanken zu welchen Teilen (in %) die Söhne Armin und Holger das Erbe nach dem Tod der Eheleute erhalten werden.
Das Ehepaar Müller hat dem Sohn Armin bereits ein Grundstück mit einem Wert von 60.000,- Euro geschenkt. Das Haus und Grundstück, wo die beiden Eheleute noch wohnen, hat einen Wert von 162.500,- Euro. Glücklicherweise ist ein Teil des Grundstücks nun Bauland geworden, welches einen Wert von 42.500,- Euro hat. Dieses Bauland soll dem bisher nicht beschenkten Sohn Holger vererbt werden. In den 162.400,- Euro ist auch das Bauland i. H. v. 42.500,- Euro berücksichtigt.
Frage: Zu welchen Teilen (unter Angabe in %) ist das Erbe noch auf die beiden Söhne gleichmäßig aufzuteilen, sodass keiner von Ihnen benachteiligt wird? Bitte berücksichtige dabei auch bereits das verschenkte Grundstück an Armin.
Mein Lösungsgedanke:
Gesamte Erbwert. 60.000,- Euro (verschenkte Grundstück an Armin)+162.500,- Euro (Grundstück und Haus vom Ehepaar Müller)= 222.500,- Euro
Anteile für Armin und Holger jeweils 111.250,- Euro (222.500,-/2)
Armin hat jedoch schon das Grundstück in Wert von 60.000,- Euro erhalten, sodass er nur noch einen Anspruch i. H. v. 51.250,- Euro (111.250,- −60.000,-) hätte.
Holger hätte noch einen Anspruch i. H. v. 68.750,- Euro (111.250,- − 42.500,-).
Die beiden Restansprüche von Armin und Holger ergeben damit 120.000,- Euro (51.250,- + 68.750,- Euro).
Wenn man jetzt vom Gesamterbe (222.500,-) die 120.000,- Euro (Restansprüche von Armin und Holger) abzieht, erhält man noch das zu verteilende Erbe i. H. v. 102.500,- Euro.
Diese würde ich wieder auf beide Söhne aufteilen. 102.500,- Euro / 2 = 51.250,- Euro.
Somit würde Armin insgesamt noch ein Anspruch von 102.500,- Euro (51.250,- Euro + 51.250,- Euro) zustehen.
Holger würden noch 120.000,- Euro (68.750,- Euro + 51.250,- Euro) zustehen.
Somit ergäbe sich eine prozentuale Aufteilung für Achim i. H. v. 46,07 % ((100/222.500,- Euro)*102.500,-) und für Holger 53,93 % ((100/222.500,- Euro)*120.000,-).