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frage, sind aufgaben zur vollständigen induktion urheberrechtlich geschützt. ich meine es gibt so viele aufgaben.

summe, produkt, teilbarkeit, ungleichung etc.

oder ist die zusammenstellung der aufgaben urheberrechtlich geschützt?

gruss

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Beschäftige dich am besten mit rechtlichen Seiten in deinem Land. Bsp. https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht.html

ich komme nicht aus der schweiz:-D

ich dachte vielleicht weiss einer von euch wie das hier ist

1 Antwort

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Beste Antwort

Grundsätzlich sind Aufgaben nur schützbar, wenn sie eine schöpferische Mindesthöhe erreichen.

Also eine Aufgabe

1 + 3 = ...

ist Wohl nicht schützbar. Ebenso wie

beweisen sie über vollständige Induktion, dass

∑ (k = 1 bis n) (k^2) = 1/6·n·(n + 1)·(2·n + 1)

Die Zusammenstellung, Aufarbeitung, Layout könnte aber eine solche Schöpfungshöhe haben, dass ein urheberrechtlicher Schutz entsteht.

Das kann aber leider wohl nicht pauschal beantwortet werden und kommt auf den Einzelfall drauf an.

Avatar von 487 k 🚀

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