> B(100;0.02;4)= 100über4 * 0.024* 0.9896=9%
Das kann man in diesem Fall so rechnen weil n relativ klein ist und p weit von 1/2 entfernt ist (beides führt zu einer geringen Streuung und damit zu hohen Wahrscheinlichkeit für die einzelnen Ergebnisse).
Jetzt verzehnfachen wir die Anzahl der getesteten Brote auf 1000 und versiebenfachen die Anzahl der fehlerhaften Verpackungen auf 28.
Es ist dann B(1000;0.02;28)= 100über28 * 0.0228* 0.98972 = 1,78% ≤ 5%
Trotzdem sollte die Nullhypothese beibehalten werden.
Und zwar weil die Wahrscheinlichkeit P(X≥28) größer als 5% ist.
> 9%>5% daraus folgt, dass die Entscheidung nicht gerechtfertigt ist,
Die Schlussfolgerung aus deiner Rechnung ist falsch.
Bei einem Signifianzniveau von 5% darf ein Ereignis, dass in 9% aller Fälle eintritt, nicht dazu führen, dass die Nullhypothese verworfen wird.
Zum Vergleich: in 27,34 % aller Fälle hast du genau zwei falsch verpackte Brote (also genau den Erwartungswert). Würdest du auch dann die Nullhypothese ablehnen.
> weil die Wahrscheinlichkeit den alphaFehler zu begehen höher 5% ist.
Die Nullhypothese sollte verworfen werden, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass man damit einen Fehler begeht, eher klein ist.