Aus der Galoisteorie folgt der Sonderfall für b = prim: das kenne ich noch aus dem Studium.  Da gilt dein Satz in beiden Richtungen. Sei das Galoisfeld F ( b ; n )  die n-dimensionale Erweiterung des Primrestklassenkörpers F ( b )   ; d. der Zerfällungskörper des Polynoms
        f  (  x  ;  n  )  :=  x  ^  (  b  ^  n  )  -  x       (  1a  )
      Rein kombinatorisch enthält also F ( b ; n )    eine Anzahl von b ^ n Elementen ( Tensorprodukt ! )  in Übereinstimmung mit ( 1 )   Somit enthält die multiplikative Gruppe ( alle ohne die Null oder anders gewendet:  die Gruppe W ( n ) der  (  b ^  n - 1 ) ten Einheitswurzeln )   (  b ^  n - 1 )   Elemente. Diese sind also Lösungen des  ( quasi Kreisteilungs)polynoms
        g  (  x  )  =  x  ^  (  b ^  n - 1  )  =  1       (  1b  )
         Für welche  Dimensionen  m  <  n   geht der " Turm " auf?  Also  F ( b , m )  soll Erweiterung sein von F ( p )  und gleichzeitig Teilkörper von F ( p ; n )   Da stellt sich nämlich heraus; diese Dimension m kannst du nicht beliebig wählen, dass das aufgeht.
          Ein solches m müsste erst mal  die Forderung an ( p ^ m - 1 ) - te Einheitswurzeln befriedigen
         x  ^  (  p  ^  m  -  1  )  =  1        (  2a  )
     Da  aber grundsätzlich in einer Gruppe die Teilbarkeitsbeziehung erfüllt sein muss  °  W  (  m  )  |  °  W  (  n  )  , ist sicher notwendig
         p  ^  m  -  1  |  p  ^ n  -  1      (  2b  )
    Nun trifft es sich aber, dass die Gruppe der Einheitswurzeln grundsätzlich zyklisch ist;  zu jedem solchen Teiler von p ^  n - 1   finden wir auch eine entsprechende Untergruppe, die ( 2b ) löst. Und nehmen wir noch die Null mit herein,  so haben wir F ( b ; m ) beisammen, den Zerfällungskörper des Polynoms
          f  (  x  ;  m  )  :=  x  ^  (  b  ^  m  )  -  x           (  3  )
      Man kann sich übrigens leicht überlegen, dass die ===> Galoisgruppe von F ( p ; n )  eben Falls zyklisch ist.   Dabei entspricht die Ordnung der Galoisgruppe immer der Dimension der Erweiterung, also n .  Und für den Zwischenkörper F ( b ; m ) muss entsprechend gelten m | n