Interessante Frage! Die Multiplikation einer Gleichung oder einer Ungleichung mit oder ohne Variable mit 0 ist zwar wohl definiert und daher erlaubt, aber eben keine Äquivalenzumformung. Daher müssen wir damit rechnen, dass Lösungsmenge oder Wahrheitsgehalt der Aussageform oder der Aussage durch die Umformung verändert werden kann.
Doch was genau, um auf deine Frage zu kommen, passiert mit dem Relationszeichen oder – etwas allgemeiner – kann überhaupt passieren? Beispiele können die Problematik verdeutlichen:
(1)
2<3 (offensichtlich wahr)
Multiplikation mit 0:
0<0 (offensichtlich falsch)
Da aus Wahrem nichts Falsches folgen soll, geht das so nicht!
(2) Variante von (1):
2<3 (offensichtlich wahr)
Multiplikation mit 0:
0=0 (offensichtlich auch wahr)
Es scheint also Gründe zu geben, dass das Relationszeichen in manchen Fällen verändert werden muss.
(3) Variante von (1) und (2):
2≤3 (offensichtlich wahr)
Multiplikation mit 0:
0≤0 (offensichtlich auch wahr)
Hm... es scheint also Gründe zu geben, dass das Relationszeichen in manchen Fällen nicht verändert werden muss.
(4), (5), (6),...
Zusammenfassung: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll!