Hallo,
Du hast es doch eigentlich selbst gesagt. Also zur Schreibweise: Mit \(U(f,\epsilon,i)\) bezeichne ist die Kugelumgebung von f bezüglich der Norm 1 oder 2, also
$$U(f,\epsilon,i):=\{g| \|f-g\|_i< \epsilon\}$$
Wenn die Ungleichung \(\|h\|_1 \leq \|h\|_2\) für alle h gilt, dann heißt das \(U(f,\epsilon,2) \subset U(f,\epsilon,1)\).
Sei jetzt A offen in der 1-Topologie und sei \(f \in A\). Dann existiert \(\epsilon\), so dass \(U(f,\epsilon,1)\subset A\), damit gilt aber auch
$$U(f,\epsilon,2)\subset U(f,\epsilon,1)\subset A$$
Also ist f auch innerer Punkt von A bezüglich der 2-Topologie.
Wie gesagt, die Ungleichung zwischen den 2 Normen gilt nicht für beliebige a,b - das musst Du jetzt klären und den Beweis entsprechend modifizieren.
Gruß