Ich würde zum einen zeigen, dass \(A(U)\neq \varnothing\), und zum anderen, dass der Schnitt von Äquivalenzrelationen erneut eine Äquivalenzrelation ergibt (mithilfe der Definition, d.h. Reflexivität, Symmetrie und Transitivität).
Um \(A(U)\neq \varnothing\) nachzuweisen, könntest du zu jeder Menge \(U\) eine entsprechende Äquivalenzrelation \(T\in A(U)\) konstruieren, für die \(U\subseteq T\) gilt.
Dazu könntest du die sog. Äquivalenzhülle von \(U\) bzgl. \(X\) aufgreifen.