Eine Wendestelle ist die x-Koordinate des Wendepunktes, der Wendepunkt ist der Punkt auf dem Funktionsgraphen mit x- und y-Koordinate.
Notwendige Bedingung bedeutet, wenn sie erfüllt ist kann es eine Wendestelle sein, muss aber nicht, und wenn sie nicht erfüllt ist, kann es keine Wendestelle sein.
Hinreichende Bedingung bedeutet, wenn sie erfüllt ist, ist es immer eine Wendestelle, es kann aber auch eine Wendestelle sein wenn sie nicht erfüllt ist, da es mehrere hinreichende Bedingungen für Wendestellen gibt und es reicht, wenn eine hinreichende Bedingung erfüllt ist.
Beispiel:
Bei der Funktion f(x) = x4-x ist die zweite Ableitung bei x = 0 gleich Null (notwendige Bedingung); aber x = 0 ist keine Wendestelle, da weder die zweite Ableitung f ''(x) = 12x2 bei x = 0 das Vorzeichen wechselt (hinreichende Bedingung) noch die dritte Ableitung ungleich Null ist (eine andere hinreichende Bedingung) noch die erste von Null verschiedene Ableitung (es ist die vierte Ableitung) ungerader Ordnung ist (eine dritte hinreichende Bedingung).