Für a) ergibt sich unter Verwendung fundementaler modular arithmetischer Regeln
10i≡11R11(10i)=R11(R11(10)i)=R11((−1)i)≡11(−1)i.
Für die b) schreiben wir irgendeine Zahl x, welche wir auf Teilbarkeit durch 11 prüfen wollen, in ihrer dezimal Expansion, also
x=i=0∑ndi10i,di∈{0,1,…,9}
Nun ergibt sich also
R11(x)=R11(i=0∑ndi10i)=R11(i=0∑nR11(di10i))=R11(i=0∑nR11(di)⋅R11(10i))=R11(i=0∑n(−1)idi)
Nun haben wir also eine Regel gefunden, denn
R11(x)≡110⟺R11(i=0∑n(−1)idi)=0
und somit ist eine Zahl x durch 11 teilbar, wenn die alternierende Summe ihrer Koeffizienten in dezimaler Darstellung durch 11 teilbar ist.
Beispiel: Für x=1250502 haben wir 1−2+5−0+5−0+2=11 was durch 11 teilbar ist, somit ist x durch 11 teilbar.
Hinweis: R11(x) bezeichnet hier die Restfunktion, welche uns den Repräsentanten von x der modularen Äquivalenzklasse in {0,1,…,10} gibt, also einfach den Rest.