Eine Firma beauftragt eine Gießerei, Gusseisenstäbe mit einer Zugfestigkeit von \( 275 \mathrm{~N} / \mathrm{m}^{2} \) herzustellen. Die Firma erhält eine Lieferung von 20 Stäben. Bei einer Kontrolle dieser Gusseisenstäbe werden folgende Zugfestigkeiten (in \( \mathrm{N} / \mathrm{mm}^{2} \) ) festgestellt:
\( 273,287,309,295,274,259,271,276,277,283,295,287,245,278,264,255,265,253,299,256 \)
Stäbe, deren Zugfestigkeit nicht im Intervall \( [\bar{x}-2 s, \bar{x}+2 s] \) liegen, gelten als Ausschuss. Der Auftraggeber verlangt, dass der Ausschussanteil der gelieferten Ware höchstens \( 5 \% \) betragen darf. Ist diese Abnahmeforderung in der Lieferung erfüllt?