Wenn man darauf kommt (Nudger war in seiner Antwort sehr deutlich) braucht man keine Fallunterscheidung.
Ob man das braucht oder nicht, ist belanglos.
Die Fallunterscheidung geht immer und ist immer richtig, sie nicht zu machen nicht immer. Sie ist der sicherste Weg. Wichtiger als der Sonderfall ist der
Allgemeinfall.
An der FU gibt es nicht das Geringste auszusetzen
Und viel mehr Zeit braucht man hier auch nicht.
Dass man sie hier nicht braucht, ist ein purer Zufall, weil konstruierter Einzelfall.
rudger macht sie auch und kommt erst dann zu dieser Aussage.
Wer genau lesen kann, ist im Vorteil.
Leider fehlt z.B. für die Umkehrfunktion noch der Definitionsbereich. Das würde ich von einem Schüler erwarten, dass er den mind. dazu angibt.
In vielen/ den meisten?? Aufgaben wird das explizit gefordert, was hier nicht der Fall ist.
Also kann man es nicht grundsätzlich erwarten oder gar als Fehler werten
Man muss sich schon klar ausdrücken, sonst darf man nichts erwarten
außer man hat es seinen Schülern eingebläut.
Wer sich nicht klar ausdrückt, was hier immer gefordert wird,
darf nichts erwarten.
Zudem sollte der Zusammenhang zwischen Def.bereich und Wertebereich
der Umkehrfunktion bekannt sein. Der wurde zu meiner Zeit eingebläut.
PS:
Wieder so ein Fall, wo der Lehrer abakus zeigen will: Ich bin schlauer als ihr.
Der verächlichtliche Unterton ist unüberhörbar. q.e.e.