Nein, da musst du keine Fallunterscheidung machen.
Die zu beweisende Aussage ist ja nur, dass es ein n0 gibt, sodass für alle n>n0 die Ungleichung erfüllt ist.
Für n>=2,5 ist der Term in den Betragsstrichen aber größer als 0 (für n<=2,5 existieren ja nur zwei Folgenwerte; da schon von einem Grenzwert zu sprechen ist etwas übereilt. Dort wird die Ungleichung nur für sehr große ε bereits erfüllt sein: das interessiert uns aber kaum. Also könntest du einfach eine Zeile dazu schreiben, "Betrachte ε<<1:" da die Ungleichung erst für sehr kleine ε interessant ist.
Du kannst dann die Betragsstriche einfach weglassen, damit erhältst du:
n > (17+10ε)/4ε
Woraus du für ein gegebens Epsilon direkt das benötigte n berechnen kannst.