Deine Definition für wesentliche Singularitäten ist nicht richtig!
Für wesentliche Singularitäten sind nicht alle ak ungleich 0, sondern "nur" unendlich viele.
Die formale Definition lautet:
Sei f(z) = Σk=-∞∞ ak (z-z0)k die Laurentreihe von z. Dann heißt z0 wesentliche Singularität von f, wenn gilt
∀k0<0∃k<k0: ak ≠ 0
Nun ist die Laurentreihe der Funktion leicht zu bestimmen, indem man in die Taylorreihe von sin(u) einfach u = 1/x einsetzt:
x*sin(1/x) = x*(1/x - 1/(3!*x3) + 1/(5!*x5) ± ... )
x*sin(1/x) = (1 - 1/(3!*x2) + 1/(5!*x4) ± ... )
Man sieht also, dass alle x-k mit geradem k∈ℕ∪{0} ungleich 0 sind, während alle mit ungeradem k 0 sind. Daraus folgt insbesondere auch, dass das Residuum verschwindet, was bei näherer Betrachtung aber nur bedeutet, dass das Kurvenintegral der Funktion um den Nullpunkt verschwindet.