0 Daumen
1,1k Aufrufe

die Aufgabe hat zwar mehr mit Rechnungswesen zu tun, aber auf dem Gebiet sind ja auch sehr viele fit hier.

Deshalb die Aufgabenstellung:

Die FOS/BOS AG hat am 11.11.2012 bei der Auto GmbH einen neuen PKW gekauft, Nutzungsdauer 6 Jahre. Der Händler hatte 10 % Rabatt gewährt. Zusätzlich hatte die Auto GmbH einen Firmenschriftzug für 1.500 € netto, Überführungskosten von 575 € Netto sowie die erste Tankfüllung mit 125 € Netto in Rechnung gestellt. Die FOS/BOS AG reklamierte am 14.11.2012 einen Kratzer auf der Motorhaube. Die Auto GmbH stellte damals eine Gutschrift in Höhe von 1 % des Zieleinkaufpreises aus. Am 16.11.2012 erfolgte die Überweisung des Rechnungsbetrages unter Abzug von 3 % Skonto. Am 31.12.2014 beträgt der Restbuchwert des Fahrzeugs 50.000 €. Ermitteln Sie den Listeneinkaufspreis des PKW vom NOvember 2012.

Ich erhalte einen Listenpreis in Höhe von 88.150,54 €.

Wäre schön, wenn jemand meine Rechnung bestätigen könnte oder auch nicht! ;)

LG

Avatar von 3,5 k

2 Antworten

0 Daumen

Es geht schon mal damit los, ob die Tankfüllung, Beschriftung und Überführung in die Abschreibung kommen oder nicht.

Die Tanke ganz sicher nicht - Beschriftung keine Ahnung - Überführung ziemlich wahrscheinlich.

Avatar von

Natürlich gehört die Beschriftung zu den AK´s!

Aber ich hätte das vielleicht erwähnen sollen, da hast du Recht!

Ich habe die Aufgabe jedoch richtig gelöst, also trotzdem

LG

0 Daumen
Das Fahrzeug wurde 25 Monate abgeschrieben. Restwert entspricht 47/72 der AK.

AK = 50000*72/47 = 76595,74

LEK = x

0,9x+1500+575-0,01*0,9x = 76595,74

x = 83637,20

Die Übeführung zählt zu den Anschaffungsnebenkosten, ebenso die Beschriftung. Beides muss mitaktiviert werden.
Avatar von

Ich glaube dir fehlt der Skonto bei deiner Rechnung, aber hat sich schon erledigt, mein Ergebnis hat gepasst!

Ein anderes Problem?

Stell deine Frage

Ähnliche Fragen

Willkommen bei der Mathelounge! Stell deine Frage einfach und kostenlos

x
Made by a lovely community