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die Aufgabe hat zwar mehr mit Rechnungswesen zu tun, aber auf dem Gebiet sind ja auch sehr viele fit hier.

Deshalb die Aufgabenstellung:

Die FOS/BOS AG hat am 11.11.2012 bei der Auto GmbH einen neuen PKW gekauft, Nutzungsdauer 6 Jahre. Der Händler hatte 10 % Rabatt gewährt. Zusätzlich hatte die Auto GmbH einen Firmenschriftzug für 1.500 € netto, Überführungskosten von 575 € Netto sowie die erste Tankfüllung mit 125 € Netto in Rechnung gestellt. Die FOS/BOS AG reklamierte am 14.11.2012 einen Kratzer auf der Motorhaube. Die Auto GmbH stellte damals eine Gutschrift in Höhe von 1 % des Zieleinkaufpreises aus. Am 16.11.2012 erfolgte die Überweisung des Rechnungsbetrages unter Abzug von 3 % Skonto. Am 31.12.2014 beträgt der Restbuchwert des Fahrzeugs 50.000 €. Ermitteln Sie den Listeneinkaufspreis des PKW vom NOvember 2012.

Ich erhalte einen Listenpreis in Höhe von 88.150,54 €.

Wäre schön, wenn jemand meine Rechnung bestätigen könnte oder auch nicht! ;)

LG

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2 Antworten

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Es geht schon mal damit los, ob die Tankfüllung, Beschriftung und Überführung in die Abschreibung kommen oder nicht.

Die Tanke ganz sicher nicht - Beschriftung keine Ahnung - Überführung ziemlich wahrscheinlich.

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Natürlich gehört die Beschriftung zu den AK´s!

Aber ich hätte das vielleicht erwähnen sollen, da hast du Recht!

Ich habe die Aufgabe jedoch richtig gelöst, also trotzdem

LG

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Das Fahrzeug wurde 25 Monate abgeschrieben. Restwert entspricht 47/72 der AK.

AK = 50000*72/47 = 76595,74

LEK = x

0,9x+1500+575-0,01*0,9x = 76595,74

x = 83637,20

Die Übeführung zählt zu den Anschaffungsnebenkosten, ebenso die Beschriftung. Beides muss mitaktiviert werden.
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Ich glaube dir fehlt der Skonto bei deiner Rechnung, aber hat sich schon erledigt, mein Ergebnis hat gepasst!

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