0 Daumen
447 Aufrufe

Das Fabrikgebäude A, Bremen, wurde am 20.08.2018 fertiggestellt. Die HK des Gebäudes haben 370.000,00  € betragen.
Berechnen Sie die höchst zulässige lineare AfA
a) für 2018,
b) für 2019.

a)  4.500
b)  10.800


Weiß jemand wie man auf die Ergebnisse kommt? Hätte jetzt z.b für a) gesagt bei jährlicher Abschreibung 3% : 370000*1,03=381100 , 381100-37000= 11000 , 11000*4/12= 3700. Komme aber leider nicht auf das Ergebnis. danke

Avatar von
381100-37000= 11000

Da empfehle ich, nochmals darüber nachzudenken.

2 Antworten

+1 Daumen

Man darf den Monat der Herstellung schon komplett abschreiben.

Daher ist, wenn die jährliche Abschreibung 10800 € ist, die Abschreibung

a) 10800 * 5/12 = 4500

Interessant ist also nur wie man auf eine Jährliche Abschreibung von 10800 € kommt.

3% wären hier zu viel und 2.5% wären zu wenig. Das kann hier also vermutlich kein Prozentsatz der reinen Herstellkosten sein. Warum rechnest du mit 3%? Sind in der Aufgabe noch weitere Angaben wie die 3% enthalten?

Avatar von 488 k 🚀

Das Bürogebäude B, Solingen, das 1999 fertiggestellt worden ist, wurde am 23.07.2018 angeschafft. Die AK des Gebäudes haben 460.000,00 € betragen.
Berechnen Sie die höchst zulässige lineare AfA
a) für 2018,
b) für 2019.


a)  9.600
b)  19.200


Hier ist z.b eine andere ähnliche Aufgabe mit Lösungen. Habe im Internet gelesen bei Gebäuden beträgt die Lineare Abschreibung 3%. Mehr ist leider nicht gegeben.

+1 Daumen

Das ist eine steuerrechtliche Frage, die eigentlich nicht in die Mathelounge gehört. In Deutschland sind hier 3% AfA zulässig, also 11100 pro vollem Jahr, bzw. davon 4/12 für das angebrochene Jahr.

Avatar von 45 k

Ein anderes Problem?

Stell deine Frage

Willkommen bei der Mathelounge! Stell deine Frage einfach und kostenlos

x
Made by a lovely community