Annahme das ist genau so, wie du es schreibst.
Beweise A∈B und A⊆C => B⊆P(C).
A⊆C bedeutet: A und C sind Mengen
B⊆P(C). P(C) ist eine Menge von Mengen. Daher muss auch B eine Menge von Mengen sein.
A∈B : A ist eine der Mengen von B.
Nun zum Beweis:
Voraussetzung: 1. A ist eine Menge in B und 2. A eine Teilmenge von C.
Wegen 2. ist A ein Element von P(C).
B könnte nun aber eine Menge von Mengen sein, die die Menge
C u (ein Element, das nicht in C ist) als Teilmenge enthält. Das steht im Widerspruch zu
B⊆P(C)
Deshalb ist die Behauptung in der vorgegebenen Allgemeinheit falsch.
Kommentar zur Präzision: Wie komme ich mithilfe von f∈NN und f⊆NxN auf NN⊆P(NxN)?
Eine Funktion f∈NN ordnet jedem Element von N ein Element von N zu. Wenn du das aufzeichnest, bekommst du unendlich viele Gitterpunkte im ersten Quadranten des Koordinatensystems. Wobei jedem Wert auf der x-Achse nur ein y-Wert zugeordnet wird.
Nun kannst du auch sagen, dass deine Punkte im ersten Quadranten eine Punktmenge in NxN sind. Daher f⊆NxN.
Da das für alle f Element N^N so ist, sind alle einzeln Elemente von P(NxN). In ihrer Gesamtheit sind sie eine Teilmenge von P(NxN). Formal: NN⊆P(NxN)?